Hertie-Check: E-Mobility - Der Weg in die Zukunft!
Im Angesicht des Klimawandels und des technischen Fortschritts hat sich eine völlig neue Form des Fortbewegens gebildet. Die E-Mobilität, oder englisch E-Mobility, zeichnet sich durch elektrisch betriebene Fahrzeuge aus, welche somit schön leise aber gleichzeitig leistungsstark sind! In unseren Hertie-Checks zum Thema E-Mobility klären wir wichtige Fragen rund um E-Scooter, eBikes und vieles mehr!Flexibel unterwegs! - E-Scooter im Hertie-Check
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Elektromobilität
Das E-Bike
Der Anteil dieser Fahrräder am Gesamtfahrradmarkt lag 2017 bereits bei 19%, zukünftige Schätzungen gehen von einer langfristigen Entwicklung des Anteils bis zu 35% aus. Genau genommen sind die E-Bikes, von denen man im Alltag spricht, aber sogenannte „Pedelecs“ (Pedal Electric Cycle). Die Motoren laufen dann nicht von alleine (wie sonst mit einem Gashebel, den man von Motorrollern kennt), sondern nur bei Bewegung durch die Trittunterstützung. Die meisten E-Bikes bringen Sie dabei entspannt auf Geschwindigkeiten von 25km/h. Manche Modelle schaffen sogar 45km/h, diese werden dann als S-Pedelecs bezeichnet. Dabei gelten dann aber seit dem 01.01.2017 verschärfte gesetzliche Vorschriften.
Und gut zu wissen: Wer denkt, E-Bikes wären nur etwas für Rentner, liegt falsch. Mittlerweile gibt es sogar Mountainbikes mit Elektromotor.
Der E-Roller
Vorzüge des E-Rollers:
- Umweltfreundlichkeit (es entstehen keine Abgase)
- Fahrspaß ohne die sonst üblichen Motorgeräusche
- Geringer Wartungsaufwand (im Gegensatz zu Modellen mit Verbrennungsmotoren)
- Sehr wenig Verschleißteile
- Geringe Betriebskosten (eine Akkuladung kostet bei größeren Rollern ca. 90 Cent, abhängig vom aktuellen Strompreis)
- Einfaches Aufladen an jeder Steckdose
Das >E-Skateboard
Weitestgehend neue Geräte sind das E-Skateboard oder das sogenannte Monowheel, die jetzt die Skate-Parks und Spielstraßen revolutionieren. Wer gedanklich mit der Anschaffung eines Boards mit Elektromotor spielt, sollte wissen, dass diese Geräte laut der StVO nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind. Aufgrund der technischen Eigenschaften, durch die E-Skateboards es auf Geschwindigkeiten bis über 40km/h bringen, eignen sie sich genauso wenig für Fahrradwege. Das bedeutet im Klartext: E-Skateboards dürfen nur auf Privatgelände und StVO-freien Plätzen gefahren werden.
Bertieben werden E-Skateboards natürlich auch wieder durch einen Elektromotor, der den Strom aus einem im Board verbauten Akku erhält. Auch hier entwickelt sich die Technik laufend weiter, wodurch die Skateboards immer größere Reichweiten zeigen und sogar Steigungen bewältigen können. Dabei schaffen es die Hersteller zusätzlich, dass die E-Skateboards optisch kaum von einem normalen Skateboard oder Longboard zu unterscheiden sind.
Die Steuerung erfolgt grundsätzlich über die Gewichtsverlagerung, beschleunigt oder gebremst werden sie dann durch eine Fernbedienung, die in der Hand gehalten wird. Somit bleibt der Fahrspaß bei weniger Anstrengung erhalten.
Tipp: Einige Sportler nutzen aufgrund des ähnlichen Bewegungsablaufes E-Skateboards bereits, um andere Sportarten (wie Snowboarden oder Surfen) zu simulieren.
Auch wenn der Mensch in seiner Evolution das Gehen erlernt hat, sind wir gerne mal bequem und verzichten, wenn möglich, auf diese Fähigkeit. Die Nutzung neuester Technologien ermöglicht uns jetzt die motorbetriebene Fortbewegung in aufrechter Haltung, durch sogenannte Hoverboards bzw. Balanceboards. Die futuristisch designten Elektro-Boards erfreuen sich zurzeit großer Beliebtheit. Das liegt nicht zuletzt am Spaß an der Benutzung, sondern auch daran, dass die Boards relativ einfach zu bedienen sind. Die Steuerung erfolgt über Gewichtsverlagerung und kann mit ein bisschen Übung und einer helfenden Hand gut erlernt werden. Dabei stellt man die Füße auf eine Plattform, an der außen Räder angebracht sind und lehnt sich nach vorne, um vorwärts zu kommen. Problem an den Hoverboards ist jedoch auch, dass sie unter die Bestimmungen der StVO fallen, da sie mehr als 6km/h fahren. Da sie aber notwendige Kriterien für die Zulassung nicht erfüllen, dürfen sie im Straßenverkehr nicht benutzt werden (zusätzlich bräuchte es für die Benutzung im Straßenverkehr eine Fahrerlaubnis).