E-Scooter auf Inseln erlaubt?

E-Roller auf Inseln
Nach der im Mai 2019 beschlossenen Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und der allgemeinen Zulassung im Juni 2019, können E-Scooter gegen Vorlage einer allgemeinen Betriebserlaubnis des Herstellers nun offiziell im Straßenverkehr benutzt werden. Bei Inseln geht oft nicht eindeutig hervor, inwiefern diese mit straßenzulässigen E-Scootern befahren werden dürfen. Aus diesem Grund haben wir euch diesbezüglich eine Tabelle mit den größten deutschen Inseln erstellt. Zusätzlich haben wir überprüft, ob die jeweilige Insel einen E-Scooter Leihservice besitzt. Dies ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nochnicht der Fall. Allgemein dürfen E-Scooter nach der StVZO nur auf Radwegen gefahren werden. Eine Ausnahme gibt es, wenn kein Fahrradweg vorhanden ist. Dann muss auf die Straße ausgewichen werden.

Auf welchen deutschen Inseln sind E-Scooter erlaubt?

E-Scooter auf InselnSollten auf den Inseln die ersten Leihservices entstehen, werden wir es hier ergänzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auf den deutschen Inseln Rügen, Usedom, Fehmarn, Sylt, Föhr, Pellworm, Poel, Borkum, Norderney und Amrum Scooter erlaubt sind.
Dies sind auch die Inseln, auf welchen der Straßenverkehr zugelassen ist. Auf den Inseln Langeoog, Helgoland, Spiekerog, Hiddensee, Juist, Wangeroge und Baltrum, auf welchen auch kein Autoverkehr zugelassen sind, sind die E-Scooter leider auch verboten. Verleihservices gibt es zurzeit noch auf keiner einzigen Insel, was sehr schade ist. Eine E-Roller tour über eine der Oben genannten Inseln würde bestimmt wunderbar ankommen.